
Folge 2 · Ausführliche Analyse · 23:56 Min. · 08.10.2026
Verbandmittel ab 2027: neue gesetzliche Definition statt Fristende
Ab 1. Januar 2027 gilt eine neue gesetzliche Verbandmitteldefinition, die antimikrobiell wirkende Auflagen einschließt. Was geklärt ist, was der G-BA noch regeln muss und was Dienste, Heime und Praxen bis zum Jahreswechsel tun sollten.
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Worauf sich die Folge stützt
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
- KBV – Sonstige Produkte zur Wundbehandlung können unverändert verordnet werden
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 31 Arznei- und Verbandmittel
- Pharmazeutische Zeitung – Ab Januar 2027: Neue Regeln zur Wundversorgung
- Bundesrat, Drucksache 256/26 – Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

